Familienrecht

Die Beratung und Tätigkeit umfasst alle Bereiche des Familienrechts, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Hierzu gehören unter Anderem:

  • Eheschließung
  • Trennung
  • Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgang
  • Zugewinnausgleich
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Elternunterhalt
  • unbenannte Zuwendungen
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Vaterschaft
  • Gewaltschutz
  • Ehevertrag
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung