Die Beratung und Tätigkeit umfasst alle Bereiche des Familienrechts, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Hierzu gehören unter Anderem:
- Eheschließung
- Trennung
- Scheidung
- Versorgungsausgleich
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht
- Umgang
- Zugewinnausgleich
- Gesamtschuldnerausgleich
- Elternunterhalt
- unbenannte Zuwendungen
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Vaterschaft
- Gewaltschutz
- Ehevertrag
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung